Bedarfsanmeldung
Nach Vorliegen Ihrer ausgefüllten Bedarfsanmeldung , bekommen Sie umgehend eine Rückmeldung und ggf. eine Bestätigung des Betreuungsplatzes.
Kontaktgruppe
In Vorbereitung auf die Eingewöhnungs-/ Umgewöhnungszeit in unserer Kita bieten wir den zukünftigen Kita Kindern eine sogenannte Kontaktgruppe an. Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit Ihrem Kind unsere Einrichtung besuchen, die Räumlichkeiten kennenlernen, Kontakte zu anderen Kindern knüpfen und mit den pädagogischen Fachkräften ins Gespräch kommen können. Die Kontaktgruppe kann ab 2 Monate vor Beginn der Eingewöhnung-/ Umgewöhnungszeit besucht werden, sofern ein Betreuungsvertrag zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kindertagesstätte abgeschlossen wurde. Während der Kontaktgruppe liegt die Aufsichtspflicht bei den Personensorgeberechtigten.
Unsere Kontaktgruppe findet immer dienstags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr im 14tägigen Wechsel statt (in den geraden Kalenderwochen). Den Raum/ Garten entnehmen Sie bitte unserer Übersichtstafel im Eingangsbereich der Kita.
Termine der Kontaktgruppe:
- 12.11.2024
- 26.11.2024
- 14.01.2025
- 28.01.2025
- 11.02.2025
- 25.02.2025
- 11.03.2025
- 25.03.2025
- 08.04.2025
- 29.04. 2025
Gerne können Sie im Vorfeld der Eingewöhnung schon einige nützliche Dinge für einen guten Kita Start besorgen. Eine Auflistung dazu finden sie hier: Hinweise für den Kita Start.
Eingewöhnung
Die Eingewöhnung findet immer in den letzten 2 Wochen vor Betreuungsbeginn statt. Maximal 4,5 Stunden am Vormittag wird das Kind schrittweise an den Kitaalltag gewöhnt.
Vor der Eingewöhnungszeit findet ein Aufnahmegespräch mit der Einrichtungsleitung statt. Das Eingewöhnungskonzept und die Konzeption der Einrichtung werden zum Aufnahmegespräch erläutert.
Laut Sächsischen Kitagesetz § 7 ist bei erstmaliger Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ein Nachweis über eine ärztliche Untersuchung zu erbringen. Der Nachweis kann durch eine Dokumentation nach § 26 SGB V (U Heft, mit dem Lebensalter des Kindes entsprechende U-Untersuchung/ Impfausweis/Elternerklärung) oder eine Ärztliche Bestätigung erfolgen. Kinder werden nur nach Vorlage der Dokumentation und dem Nachweis der Masernimpfung aufgenommen. Beides muss am 1. Tag der Eingewöhnung vorliegen. Die Kosten für diese Bescheinigung sind von den Personensorgeberechtigten zu tragen.
Wir arbeiten nicht integrativ.