Die Eltern können zwischen verschiedenen Betreuungszeiten für ihr Kind wählen:
Bis 4,5- Std. (vormittags)
Bis 6- Std. (6.00 – 12.00 Uhr oder 8.30 – 14.30 Uhr)
Bis 9- Std.
In Ausnahmefällen kann eine 10-Stunden-Betreuung beantragt werden.
Die Elternbeiträge richten sich nach den Betreuungszeiten und dem Alter des Kindes. Sie werden durch das Sächsische KITA- Gesetz definiert und werden durch Einzugsermächtigung bezahlt.
siehe Elternbeitragssatzung vom 21.06.2022
siehe Änderungssatzung vom 8.12.2022 zur Elternbeitragssatzung vom 21.06.2022
siehe Elternbeiträge 09/23, gültig ab 01.09.2023
siehe Elternbeiträge 09/24, gültig ab 01.09.2024.